Ein Bürokrat sagen würde sagen: „Als Altholz gemäß §2 der Altholzverordnung, bezeichnet man Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden war und als Abfall zur Altholzentsorgung oder als Sekundärrohstoff bereitsteht…“
Ich laufe durch die Stadt und sehe, Berliner Diele aus einer Altbau Sanierung, von Sonne und Regen gestreichelter Jägerzaun, oder alte Baubohlen. Dem Schicksal ausgesetzt, muss das hölzerne Strandgut nur noch eingesammelt werden. Aus diesen Fundstücken entstehen meine Bilderahmen, liebevolle kleine und große Unikate…